Feuerbestattung



Bei der Feuerbestattung wird die Asche des / der Verstorbenen in einer Urne in der Erde bestattet, wenn dazu eine Willensbekundung zur Einäscherung vorliegt. Sie kann auch, wenn eine sogenannte “Letztwillige Verfügung“ des / der Verstorbenen vorliegt, an bestimmten Plätzen verstreut werden.

Bei einer Feuerbestattung, auch Einäscherung genannt, wird der Leichnam in einem Sarg im Krematorium verbrannt. Bei einer Einäscherung kann keine Verwechselung der Asche stattfinden, da dem Sarg ein Schamottstein (mit einer Identifikationsnummer) beigefügt wird und nach der Verbrennung mit in die Aschekapsel eingelegt wird. 

Zudem wird auf dem Deckel der Aschekapsel der Name, die Geburts- und Sterbedaten sowie die Einäscherungsnummer eingestanzt.

Die Urne darf in Deutschland (anders als zum Beispiel in Holland) nicht zu Hause aufbewahrt werden, da hier die Beisetzungspflicht besteht.

Wenn eine Feuerbestattung gewünscht wird, hat man zwei Möglichkeiten, den Ablauf zu gestalten:

Entweder findet eine Trauerfeier vor der Verbrennung mit dem Sarg statt und die Beisetzung (nach durchgeführter Kremation) erfolgt später nach durchgeführter Kremation, oder Trauerfeier und Beisetzung werden an einem Termin nach der Kremation geplant.