Was ist im Trauerfall zu tun / zu beachten?
Verstirbt jemand zu Hause, versuchen Sie zunächst den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt zu erreichen, der die verstorbene Person gekannt hat. Kann dieser nicht erreicht werden (abends, nachts oder am Wochenende), müssen Sie den Notarzt unter der Tel.-Nr. 112 anrufen.
Zur Identifizierung ist es erforderlich, den Personalausweis des / der Verstorbenen für den Arzt bereitzuhalten. Wenn der Arzt angefordert ist, können Sie den Bestatter anrufen, um ihn über den Sterbefall zu informieren. Sobald der Totenschein durch den Arzt ausgestellt wurde, informieren Sie den Bestatter, um die Abholung des/der Verstorbenen abzusprechen.
Sie haben immer die freie Bestatterwahl. Auch wenn im Falle einer evtl. unklaren Todesursache der Notarzt die Polizei informieren muss, da er den Patienten z. B. nicht kennt, kann es vorkommen, dass die
Überführung in die Gerichtsmedizin durch sogenannte Vertragsbestatter der Polizei übernommen wird. Sie sind dann nicht verpflichtet, diesen Bestatter weiter zu beauftragen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Bei einem Todesfall im Altenheim, Hospiz oder Krankenhaus ist es ausreichend, wenn Sie uns über den Sterbefall informieren. Wir setzen uns dann umgehend mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung und kümmern uns selbstverständlich in Absprache mit Ihnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Dokumente / Papiere sollten Sie bereithalten:
- Totenschein (nur bei Haussterbefällen)
- Personalausweis von dem/der Verstorbenen
- das Familienbuch bei Eheleuten, evtl. Sterbeurkunde, falls ein
Ehepartner bereits verstorben ist - die Geburtsurkunde, bei Ledigen
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Geschiedenen
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentennummer/n der gesetzlichen Rente und evtl.
Betriebsrentennummer - Sterbekassen- oder Lebensversicherungspolicen – falls vorhanden
- für reine Abmeldungen – falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis,
Zeitungsabonnements, GEZ-Teilnehmer-Nr., Haftpflicht-, Hausrat-
und/oder sonstige Versicherungen